Was machen Techniker/innen für Baudenkmalpflege und Altbauerneuerung?

Techniker/innen im Bereich Baudenk­mal­pflege und Alt­bau­erneuerung über­nehmen bei der Restaurie­rung von denk­mal­geschützten Gebäuden leitende Auf­gaben. Sie wählen Bau­materia­lien aus, führen Mit­arbeiter/innen an und führen selbst anspruchs­volle hand­werk­liche Arbeiten durch. Vor Beginn der Restau­rierungs­arbeiten analy­sieren sie den Zustand des Gebäudes, dokumen­tieren Schäden und unter­suchen deren Ursachen. Sie beraten die Bau­herren/innen, erstellen gegebenen­falls Modelle und kalkulie­ren die Kosten. Darüber hinaus über­wachen sie die Bau­projekte und stellen sicher, dass die Quali­tät der Arbeit gewähr­leistet ist. Nach Abschluss des Bau­projekts kümmern sie sich um die Abrechnung.

 

In Architektur- oder Planungs­büros sowie in Fach­behörden arbeiten Techniker/innen im Bereich Bau­denk­mal­pflege vor allem in der Planung, Über­wachung und Dokumenta­tion von Restau­rierungs­arbeiten. Sie erstellen Aus­schreibungs­unter­lagen, fertigen Planungs­skizzen an und können bei Kosten­schätzungen helfen. Die Prüfung der Statik sowie das Berück­sichtigen bau­physika­lischer Gegeben­heiten gehören genauso zu den Auf­gaben wie Vermessungs­arbeiten durch­führen.

 

 

Welche Voraussetzungen benötigt man für eine Weiterbildung zum/r Techniker/in der Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung?

 

Die Voraussetzungen für die Auf­nahme in eine Fach­schule sind in der Regel der Abschluss in einem ein­schlägigen aner­kannten Aus­bildungs­beruf sowie Berufs­praxis. Je nach Bundes­land wird entweder ein Haupt­schul­abschluss oder ein mitt­lerer Bildungs­abschluss als schulische Mindest­voraus­setzung ver­langt. Zusätz­lich zur Abschluss- bzw. Gesellen­prüfung in einem ein­schlägigen Aus­bildungs­beruf und einer Berufs­tätig­keit von mindestens einem Jahr, kann ein Aus­wahl­ver­fahren durch­geführt werden. Dieses kann den Durch­schnitt des Berufs­schul­abschluss­zeug­nisses und die Dauer der Berufs­tätig­keit als Kriterien bein­halten. Ver­tiefte Kennt­nisse in Physik, Chemie und Mathe­matik sind von Vor­teil für das erfolg­reiche Bestehen der Weiter­bildungs­prüfung, ins­besondere für angehende Techniker/innen im Bereich Bau­denk­mal­pflege und Alt­bau­erneuerung.

 

 

Wie lange dauert die Weiterbildung zum/r Techniker/in der Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung?

 

Der/Die staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fach­richtung Bau­denk­mal­pflege und Alt­bau­erneuerung ist eine landes­recht­lich geregelte beruf­liche Weiter­bildung an Fach­schulen, die in Voll­zeit zwei Jahre oder in Teil­zeit drei bis vier Jahre dauert. Diese Aus­bildung führt zu einer staat­lichen Abschluss­prüfung.

 

 

Wie geht es nach der Weiterbildung als Techniker/in der Baudenkmalpflege/Altbauerneuerung weiter?

 

Die Idee, Techniker/in zu werden, ist äußerst über­zeugend. Als Techniker/in erhöht man seine Berufs­chancen erheb­lich. Man über­nimmt komplexe Auf­gaben, koordi­niert Abläufe, ist in die Aus­bildung von Azubis ein­gebunden und trägt Ver­ant­wortung für Mit­arbeiter/innen. Manche Techniker/innen schaffen es sogar bis in die Geschäfts­leitung großer Unter­nehmen.

 

Der Beruf des/r Technikers/in ist ein echtes Karriere­sprung­brett und dazu äußerst krisen­sicher. Anpassungs­weiter­bildungen helfen dabei, sein Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und sich an neue Ent­wicklungen anzu­passen. Der Trend zu nach­haltigen Bau­weisen, kombiniert mit digi­talen Techno­logien, bietet Technikern/innen der Fach­richtung Bau­denk­mal­pflege und Alt­bau­erneuerung wichtige Weiter­bildungs­möglich­keiten. Auch die Nutzung von Drohnen und künst­licher Intelli­genz in der Bau­wirt­schaft bietet Poten­zial für Weiter­bildungen.

 

Aufstiegsweiterbildungen, speziell für Absolventen/innen von Weiter­bildungen konzipiert, erweitern das Kompetenz­profil und eröffnen Karriere­chancen, z. B. durch die Prüfung als Technische/r Betriebs­wirt/in. Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karriere­chancen, z. B. mit einem Bachelor­abschluss in Konser­vierung, Restau­rierung, Archi­tektur oder Bau­ingenieur­wesen. Dank ihres Weiter­bildungs­abschlusses können Techniker/innen auch ohne schulische Hoch­schul­zugangs­berech­tigung Zugang zu einem Studium erhalten.