Was machen Techniker/innen für Bautechnik im Bereich Bauerneuerung und Bausanierung?

Techniker/innen der Fachrichtung Bau­technik im Bereich Bau­erneue­rung und Bau­sanie­rung erfassen und dokumen­tieren alternde oder beschädigte Gebäude­struk­turen. Sie arbeiten an der Ent­wick­lung von Repara­tur­konzep­ten mit und setzen diese um. Des Weiteren organi­sieren sie den Auf­bau von Bau­stellen und planen den zeit­lichen Ablauf der Sanie­rungs- und Reno­vierungs­maß­nahmen. Als Bau­auf­sichts­personal über­wachen sie die Durch­führung der Bau­projekte, proto­kollieren die durch­geführten Arbei­ten und nehmen an deren Abnahme teil. Zusätz­lich erstellen sie Rech­nungen für Erneue­rungs- oder Instand­setzungs­arbeiten.

 

Zu ihren Aufgaben gehört außer­dem das Erfassen des bau­lichen Zustands sowie die Analyse und Dokumen­tation des bau­lichen Wertes eines Gebäudes. Sie unter­stützen bei der Ent­wick­lung von Instand­setzungs­konzepten sowie -maß­nahmen. Zudem beraten sie Kunden/innen zu Rahmen­bedingungen und Mög­lich­keiten, bei­spiels­weise hin­sicht­lich energie­effizientem Bauen.

 

Des Weiteren sind Techniker/innen in diesem Bereich ver­ant­wort­lich für das Erstel­len von Aus­schreibungs­unter­lagen, Kalku­lation von Kosten, Angebots­erstel­lung sowie Leistungs­abrech­nung. Sie fertigen Bau­modelle an, führen Bau­auf­sichts­tätig­keiten aus, über­wachen Instand­setzungs­arbeiten, koordi­nieren diese, nehmen sie ab, dokumen­tieren sie anschließend und archi­vieren die Unter­lagen dazu. Zudem erstellen sie Auf­maße sowie Massen­ermitt­lungen.

 

Sie übernehmen anspruchs­volle praktisch-aus­führende Tätig­keiten und wenden dabei alte hand­werk­liche Arbeits­techniken und Konstruk­tions­prinzi­pien an, insbe­sondere in Hand­werks­betrieben. Möglicher­weise stellen sie auch Energie­aus­weise gemäß dem Gebäude­energie­gesetz (GEG) für Eigen­tümer von Wohn- und Nicht­wohn­gebäuden aus.

 

Die Weiterbildung zum staat­lich geprüften Techniker/in der Fach­richtung Bau­technik im Bereich Bau­erneue­rung und Bau­sanie­rung ist eine landes­recht­lich geregelte beruf­liche Fort­bildung an Fach­schulen. Sie dauert zwei Jahre in Voll­zeit oder vier Jahre in Teil­zeit und schließt mit einer staat­lichen Abschluss­prüfung ab. In der Regel wird eine abge­schlossene Weiter­bildung als Techniker/in der Fach­richtung Bau­technik im Bereich Bau­erneue­rung und Bau­sanie­rung voraus­gesetzt.

 

Anpassungsweiterbildungen helfen dabei, das beruf­liche Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und sich neuen Ent­wick­lungen anzu­passen (z. B. in den Berei­chen Bau­schäden, Bau­sanierung, Bau­zeichnen, Bau­stellen­über­wachung). Zusätz­lich könnte sich die Nach­frage nach Fort­bildungen zu nach­haltigen und klima­neutralen Bau­methoden in Ver­bindung mit neuen Design­formen und digi­taler Techno­logie bei Techniker/innen der Fach­richtung Bau­technik im Bereich Bau­erneue­rung und Bau­sanierung ent­wickeln. Die Nutzung von Drohnen sowie Künst­licher Intelli­genz bietet eben­falls Poten­zial für Fort­bildungen.